Rauch­warn­mel­der Service Schorn­dorf und Umgebung

Rauch­warn­mel­der Service & Wartung in Schorn­dorf und dem Rems-Murr-Kreis
In Baden-Württem­berg gilt laut der Landes­bau­ord­nung (§ 15 LBO BW) eine strikte Rauch­mel­der­pflicht für alle Wohnun­gen. Als zerti­fi­zier­ter Schorn­stein­fe­ger­meis­ter­be­trieb sorge ich dafür, dass Ihre Immobi­lien rechts­si­cher und fachge­recht ausge­stat­tet sind.
Beson­ders für Vermie­ter und Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) ist die dokumen­tierte Überprü­fung essen­zi­ell, um im Ernst­fall die volle Haftungs­si­cher­heit gegen­über Versi­che­run­gen und Behör­den nachzu­wei­sen.
Das Gesetz in Baden-Württem­berg: Wer, was und wo?
Die gesetz­li­chen Vorga­ben in der LBO Baden-Württem­berg sind eindeu­tig definiert:
    • Welche Räume müssen ausge­stat­tet sein? Rauch­warn­mel­der sind Pflicht in allen Aufent­halts­räu­men, in denen bestim­mungs­ge­mäß Perso­nen schla­fen (Schlaf­zim­mer, Kinder­zim­mer, Gäste­zim­mer) sowie in allen Fluren, die als Rettungs­wege aus diesen Aufent­halts­räu­men dienen.
    • Wer ist für den Einbau verant­wort­lich? Gesetz­lich verpflich­tet für die Erstaus­rüs­tung und den Einbau der Rauch­mel­der ist der Eigen­tü­mer bzw. Vermie­ter des Gebäu­des.
    • Wer ist für die Betriebs­be­reit­schaft (Wartung) zustän­dig? Die Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft obliegt laut LBO dem Besit­zer (also dem Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigen­tü­mer übernimmt diese Pflicht selbst. Wichtig für Vermie­ter: Da Sie eine allge­meine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht für Ihre Immobi­lie haben, empfiehlt es sich dringend, die jährli­che Wartung durch einen Fachmann durch­füh­ren und rechts­si­cher proto­kol­lie­ren zu lassen.

Unser profes­sio­nel­ler Rauch­mel­der-Check nach DIN 14676
Überlas­sen Sie den Brand­schutz nicht dem Zufall oder der Unsicher­heit. Ich übernehme für Sie den komplet­ten Service:
    • Fachge­rechte Montage & Planung: Optimale und normge­rechte Platzie­rung der Melder an den Decken Ihrer Wohnräume.
    • Jährli­che Inspek­tion nach DIN 14676: Ich prüfe die Rauch­ein­dring­öff­nun­gen auf Verstau­bung, kontrol­liere die Funktion per Prüftaste, checke die Batte­rie und stelle sicher, dass im Umkreis von 50 cm keine Hinder­nisse (z. B. Möbel oder Raumtei­ler) die Rauch­erken­nung blockie­ren.
    • Lücken­lose Dokumen­ta­tion: Sie erhal­ten ein offizi­el­les, rechts­si­che­res Wartungs­pro­to­koll für Ihre Unter­la­gen.
    • Einsatz von Quali­täts­mel­dern: Wir instal­lie­ren ausschließ­lich langle­bige Rauch­warn­mel­der mit fest einge­bau­ter 10-Jahres-Lithi­um­bat­te­rie und dem „Q‑Label“ für höchste Zuver­läs­sig­keit.

Schüt­zen Sie Leben und Eigen­tum. Kontak­tie­ren Sie den Schorn­stein­fe­ger­meis­ter­be­trieb Julian Gönnen­wein in Schorn­dorf für Ihren siche­ren Rauch­mel­der-Service!